Familienrecht - Christine-Wüst-Buri

Familienrecht

Das Fa­mi­li­en­recht ist ein wei­tes Feld.

Ich bin ver­sier­te Schei­dungs­an­wäl­tin.

Ich küm­me­re mich um Ehe­gat­ten, die von Tren­nung und Schei­dung be­trof­fen sind.

Kom­men Sie mög­lichst früh­zei­tig zu ei­nem er­sten Be­ra­tungs­ge­spräch zu mir.

 

Beratungsgespräch

Wir be­spre­chen aus­führ­lich Ih­re per­sön­li­che Si­tua­ti­on und Ih­re Sor­gen und Pro­ble­me. Sie er­hal­ten ei­nen um­fas­sen­den Über­blick über die Tren­nungs- und Schei­dungs­fol­gen und ich er­klä­re Ih­nen die recht­li­chen Grund­la­gen und Zu­sam­men­hän­ge ver­ständ­lich und um­fas­send. Ich neh­me Ih­nen Ih­re Sor­gen ab und erläutere Ih­nen, wie die Pro­ble­me ge­löst wer­den.

 

Scheidungsverfahren

Durch die Tren­nungs­zeit und das Schei­dungs­ver­fah­ren füh­re ich Sie bis al­les gut ge­re­gelt und voll­stän­dig ab­ge­schlos­sen ist. Ich bin im­mer auf und an Ih­rer Sei­te und set­ze mich für Ih­re In­ter­es­sen mit ho­her Kom­pe­tenz und Durchsetzungskraft ein.

Die Ihnen für meine Tätigkeiten entstehenden Rechtsanwaltsgebühren erkläre ich Ihnen ausführlich. Zu „Überraschungen“ kommt es bei mir nicht. Bitte lesen Sie die Seite zu den Kosten zur ersten Information.

Tren­nung und Schei­dung sind Le­bens­pha­sen, die für Sie und Ih­re Fa­mi­lie zu großen per­sön­li­chen und fi­nan­ziel­len Ver­än­de­run­gen füh­ren.

 

Was ist zu regeln?

Bei Un­ter­halts­an­sprü­chen, bei der Ver­mö­gens­aus­ein­an­der­set­zung und bei den Ren­ten- oder Pen­si­ons­an­sprü­chen geht es um Ihre wirt­schaft­li­chen Grund­la­gen für die Zu­kunft! Dies auch, wenn Tren­nung und Schei­dung ein­ver­nehm­lich er­folgen. An­walt­li­che Be­ra­tung und Ver­tre­tung be­deu­tet nicht „Streit“, son­dern Si­cher­heit und Schutz, denn häu­fig be­ste­hen ganz er­heb­li­che recht­li­che Miss­ver­ständ­nis­se und Fehl­vor­stel­lun­gen.

Ich möch­te, dass Sie ge­nau Be­scheid wis­sen, was Ih­nen zu­steht oder was Sie lei­sten müs­sen, wor­auf Sie im Ein­zel­nen ver­zich­ten, was Sie im Ge­gen­zug erhalten und was Ih­nen an Be­la­stun­gen er­spart bleibt, wenn Sie ei­ner güt­li­chen Ver­ein­ba­rung, ei­nem Ehe­ver­trag oder ei­ner Schei­dungs­fol­gen­ver­ein­ba­rung zu­stim­men. Bit­te kom­men Sie vor ei­ner ver­bind­li­chen Einigung und ins­be­son­de­re vor ei­ner no­ta­ri­el­len Be­ur­kun­dung zu mir, da­mit ich die Re­ge­lun­gen prü­fen und Sie be­ra­ten kann. Nach einer Be­ur­kun­dung lässt sich kaum noch et­was korrigieren.

 

Umgang, elterliche Sorge

Bei wel­chem El­tern­teil blei­ben die min­der­jäh­ri­gen Kin­der und wie wird das Um­gangs­recht des an­de­ren El­tern­teils ge­re­gelt? Kommt ein Wechselmodell­ in Be­tracht, so dass die Kin­der abwech­selnd in bei­den Haus­hal­ten le­ben? Wel­che Re­ge­lun­gen zur el­ter­li­chen Sor­ge sind mög­lich?

 

Hausrat und Ehewohnung

Es müs­sen zwei Haus­hal­te fi­nan­ziert wer­den. Wel­cher Ehe­gat­te bleibt in der Ehe­woh­nung? Muss sie gekündigt bzw. ver­kauft wer­den und wenn ja, wann? Die Haus­halts­ge­gen­stän­de sind hälftig zu tei­len. Was macht man, wenn es ein­ver­nehm­lich nicht klappt?

 

Kindes- und Trennungsunterhalt

In wel­cher Hö­he be­rech­nen sich Kin­de­sun­ter­halt­, Tren­nungs­un­ter­halt und nach­ehe­licher Unterhalt? Wie kön­nen Unterhaltsansprüche durchge­setzt bzw. ganz oder teilweise ab­ge­wehrt wer­den?

 

Zugewinnausgleich

Was be­deu­tet Zu­ge­winn­ge­mein­schaft ei­gent­lich und wie be­rech­net sich der Zu­ge­winn­aus­gleich? Wie wird das Mit­ei­gen­tum an Immobilien und an­de­ren Ver­mö­gens­ge­gen­stän­den aus­ein­an­der­ge­setzt? Wie re­gelt man die Be­gleichung von ge­mein­schaft­li­chen Schul­den?

 

Versorgungsausgleich

Wie funktioniert der Aus­gleich der in der Ehe­zeit er­wor­be­nen ge­setz­li­chen, be­trieb­li­chen und pri­va­ten Ren­ten­an­sprü­che und kann man von dem ge­setz­li­chen Ver­sor­gungs­aus­gleich ab­wei­chen, ihn ganz aus­schlie­ßen oder abän­dernde Ver­ein­ba­run­gen da­zu treffen?

 

Erbrecht des Ehepartners

Anlässlich der Trennung ist zu überlegen, ob es dabei bleiben soll, dass der Ehepartner gesetzlicher oder testamentarischer Erbe wird, wenn Sie selbst plötzlich sterben sollten.

Durch ein Testament kann man zum Beispiel die Kinder als Erben einsetzen und damit den Ehepartner enterben, so dass dieser nur noch den Pflichtanteil erhält. Ein gemeinschaftliches Testament kann in einer förmlichen Weise widerrufen werden, wenn man die darin enthaltenen Verfügungen – insbesondere die wechselseitige Einsetzung zu Alleinerben – nicht mehr will. Lassen Sie sich zu den erbrechtlichen Folgen von Trennung und Scheidung von mir beraten, damit Ihr Nachlass in die von Ihnen gewünschten Hände gelangt.

Das Ge­dan­ken­ka­rus­sell kann kräf­tig Fahrt auf­neh­men. Ne­ben al­len an­de­ren An­for­de­run­gen an Sie durch Be­rufs­tä­tig­keit und Familie können Sor­gen und Äng­ste über­hand neh­men. Das muss nicht sein! Las­sen Sie sich von mir be­ra­ten und ver­tre­ten, da­mit Sie Kraf­t und Zuversicht ge­win­nen und zur Ru­he kom­men kön­nen, weil al­les in gu­ten Hän­den ist.

 

Ehevertrag

Die mit der Ehe und der Fa­mi­lien­grün­dung zu­sam­men­hän­gen­den­ Ver­ant­wort­lich­kei­ten und Ver­pflich­tun­gen wäh­rend der Ehe und im Fall von Tren­nung und Schei­dung sind ge­setz­lich um­fas­send ge­re­gelt und ge­ben Ih­nen Rechtssi­cher­heit und Schutz.

Bei er­ster Ehe­schlie­ßung in jun­gen Jah­ren ist der Abschluss ei­nes Ehe­ver­tra­ges da­her meist nicht er­for­der­lich, aber mög­li­cher­wei­se emp­feh­lenswert. Dies zum Bei­spiel, wenn ein Un­ter­neh­men oder Im­mo­bi­lien vor­han­den sind, die durch Gü­ter­tren­nung oder im Rah­men der Zu­ge­winn­ge­mein­schaft be­son­ders ge­schützt wer­den sollen.

 

In spä­te­ren Lebensjah­ren und, wenn es nicht die er­ste Ehe­schlie­ßung ist, soll­te vorher be­son­ders ge­prüft wer­den, ob der Ab­schluss ei­nes Ehe­ver­tra­ges angeraten ist. Die ge­setz­li­chen Re­ge­lun­gen zum nach­ehe­li­chen Un­ter­halt, zur Zugewinngemeinschaft und zum Aus­gleich der Ren­ten­an­wart­schaf­ten pas­sen in die­ser Le­bens­pha­se viel­leicht nicht mehr.

 

Ge­ra­de, weil ich ei­ne er­fah­re­ne und ver­sier­te Schei­dungs­an­wäl­tin bin, kann ich Sie be­son­ders gut auch vor ei­ner Ehe­schlie­ßung und wäh­rend der Ehe um­fas­send im Hin­blick auf den In­halt und den Ab­schluss ei­nes Ehe­ver­tra­ges be­ra­ten und ver­tre­ten.